Nein, eine Spielsperre gilt für unbestimmte Zeit und kann nur nach den gesetzlichen Vorgaben wieder aufgehoben werden. Für das Vorgehen zur Aufhebung einer Sperre wenden Sie sich bitte an die Spielbank, welche die Spielsperre ausgesprochen hat.
Für weitere Fragen, steht Ihnen die Spielerschutz-Abteilung per Mail (sok@goldengrand.ch) zur Verfügung.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.