Nein, ein Spielausschluss gilt auf unbestimmte Zeit und kann nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werden. Um zu erfahren, wie Sie vorgehen müssen, um den Ausschluss aufzuheben, wenden Sie sich bitte an das Casino, das den Ausschluss verhängt hat.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Spielerschutz per E-Mail (sok@goldengrand.ch) zur Verfügung.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.