Eine Spielsperre gilt für unbestimmte Zeit und kann nur nach den gesetzlichen Vorgaben aufgehoben werden. Freiwillige Spielsperren können frühestens nach drei Monaten ab Auslösedatum aufgehoben werden. Bei den durch das Casino angeordneten Spielsperren kann ein Antrag gestellt werden, wenn der Grund für die Spielsperre nicht mehr besteht. Für das Vorgehen zur Aufhebung einer Sperre wenden Sie sich bitte an die Spielbank, welche die Spielsperre ausgesprochen hat.
Für weitere Fragen, steht Ihnen die Spielerschutz-Abteilung per Mail (sok@goldengrand.ch) zur Verfügung.
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